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DEROGATIONEN 2022-2025 - WICHTIGER HINWEIS

Der Ministerialerlass, der uns Ausnahmeregelungen gewährt, wurde am 12. Oktober vom wallonischen Umweltminister unterzeichnet. Dieser Ministerialerlass trat am 15. Oktober 2022 in Kraft. Die gute Nachricht ist, dass der Ministerialerlass für einen Zeitraum von drei Jahren gilt und dann durch ein neues Urteil der wallonischen Regierung ersetzt wird, das auch unsere "Derogationsflüsse" beinhalten wird.

Einige ausgenommene Flüsse wurden vom Service der nicht befahrbare Flüsse aufgrund von Schäden an Ufern und Flussbetten durch die Überschwemmungen von 2021 oder aufgrund einer eingehenderen Umweltprüfung von der Liste gestrichen. Sie bleiben daher auf unserer Wunschliste, sind aber derzeit wegen der Studien des neuen AGW (Urteil Wallonische Region) ausgesetzt.

Wir werden daher neue Ausnahmeregelungen erhalten, aber zwingende Auflagen auferlegt. Die Verpflichtung zur vorherigen Kontaktaufnahme (der Anmeldung) (Art. 4) ist geblieben und gilt für alle, sowohl für Wettkämpfe als auch für das Training im Sommer und Winter. In Bezug auf die Pflicht zur Übermittlung eines Segelberichts nach dem Abstieg wurde Artikel 5 geändert und es ist unbedingt erforderlich, den korrekten Namen der Kontaktperson bei der DNF anzugeben… Ich denke, das ist sehr klar und bedarf keiner weiteren Erläuterung dazu Angelegenheit.

Bei "normalen" Abfahrten, die von einem Verein oder mehreren Vereinen organisiert werden, muss eine Person für diese Anmeldung und für die Abfahrtsmeldung verantwortlich sein. ("der Verantwortliche") Sobald die Gruppe sicher weiss, auf welchem ​​Fluss sie fahren wird, muss die "verantwortliche Person" die diensthabende Person der Natur- und Waldverwaltung (DNF) des Kantons anrufen, in dem die Gruppe einsteigen wird. Die pro Fluss zu verwendende(n) Telefonnummer(n) sind im Ausnahmetext angegeben. Die "verantwortliche Person" fragt auch, ob an diesem Tag an dem betreffenden Fluss gejagt wird.

Vergessen Sie nicht, den Namen und die Position des DNF-Agenten, mit dem Sie Kontakt hatten, zu erfragen (und korrekt aufzuschreiben), da Sie sie später im Segelbericht benötigen. Notieren Sie sich auch die Uhrzeit (und das Datum), an dem Sie angerufen haben …

Ein Segelbericht ist weiterhin gesetzlich vorgeschrieben. Jean Pierre Cohin und ich werden einen globalen Bericht erstellen, den wir jedes Jahr im April versenden müssen. Es wird also von uns erstellt, aber dafür benötigen wir Ihre Daten über die Abfahrtbericht!

Wir bitten Sie daher, nach einem Abstieg spätestens am dritten Tag nach dem Segeltörn einen Segelbericht zu senden. Dieser Segelbericht ist auf den kbkv-Ausnahmeseiten verfügbar (Im rechten Teil des oberen violetten Bandes der Seite mit der Liste der Flüsse mit Ausnahmeregelungen mit Links zu Ebenen und DNF-Kontakthandys und Einstiegsstellen).

Diese Pflichtmeldungen werden automatisch an die KBKV-FRBC für die Statistik zur Erstellung der Pflichtjahresmeldung übermittelt.

Die Zukunft unserer Ausnahmeregelungen und ihre Entwicklung hin zu einem neuen Urteil, das die Dauerhaftigkeit unserer Genehmigungen bestätigt, hängt von Ihrer Teilnahme und Ihrer Einhaltung der geforderten Regeln und Beschränkungen ab.

Es gibt Licht am Ende des Tunnels. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass "die Sicherung" dieser Leuchte nicht durchbrennt.

Jean-Pierre Crohin Verantwoordelijke FFC GSM: +32 497 44 08 39 riv-wal@frbc.be
Herman Struyf Verantwoordelijke Peddelsport Vlaanderen TEL: +32 3 455 18 33 of GSM: +32 484 97 23 57 riv-wal@kbkv.be

 >  Gesetz für die Belgischer Kanuverband für 2022-2025 (um das Boot zu mitnehmen)
 >  Algemeine gesetz von 19 martz 2009 zum kanufahren im Ardennen
 >  Algemeine gesetz von 28 dezember 1967

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