UNFAHRBARE FLÜSSE WO DEN VERKEHR DAS GANSE JAHR ZUGELASSEN IST
UNFAHRBARE FLÜSSE VON ERSTER KATEGORIE, WOVON BEFAHRUNG ERLAUBT IST VON 1 OKTOBER BIS 15 MARZ
19. MÄRZ 2009 - Erlass der Wallonischen Regierung Regelung des Verkehrs auf und in den Wasserläufen
Die fahrbarheit kunnen sie hier nachsehen.
Ungeachtet ein Fluss aus Beilage 1C vom Gesetz aus 2009 grün ist, kann es trotzdem sein das dieser Fluss nicht befahrbar ist, weil er zu wenig Wasser hat.
Der Grund hierfür ist das es für diese Flüsse aus Beilage 1C der Gesetzgeber kein Minimum Pegel angegeben hat. Es gibt nur eine Angabe des Maximum Pegels.
Es handelt sich hierbei um den unteren Abschnitt der Salm, der westlichen und östlichen Ourthe, der Vierre und der Lesse unterhalb von Daverdisse.
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